Gesetzlich versichert als Patient in der Privatpraxis?

    Reden wir über Geld!

    Viele gesetzlich versicherte Patienten machen folgende Erfahrung:

    In der Kassenarztpraxis erwartet sie ein bunter Strauß medizinischer Angebote, die von Ihnen als "IGeL" (individuelle Gesundheitsleistungen) privat zu zahlen sind. Hierzu gehören u.a. Injektionstherapien mit Hyaluronsäure, Eigenplasmatherapien, Lasertherapie, Knochendichtemessung, Stoßwellentherapie bei Kalkschultern oder beim Tennisellenbogen, die lasergestützte Analyse der Wirbelsäulenstatik, die Druckanalyse des Fusses beim Laufen u.v.a.m. ...

    All diese Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu bezahlen - und zwar identisch, egal ob in der Privatpraxis und der Kassenarztpraxis. Dazu berichten viele gesetzlich versicherte Patienten zusätzlich über ihre Erfahrung, dass sie als gesetzlich Versicherte oft nur dann auf eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe vertrauen können, wenn sie sich für die Inanspruchnahme solcher "Bar-Leistungen" entscheiden. Im Übrigen müssen dann auch alle weiteren Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit solchen IGeL-Verfahren abgerechnet werden, also auch Untersuchungs- und Beratungsleistungen, die sonst über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet würden, ebenfalls nach GOÄ in Rechnung gestellt werden.

    Wie Sie sehen - Sie haben also häufig die Wahl: Privatpatient in der Privatpraxis oder IGeL-Kunde in der Kassenarztpraxis - die Kosten nach GOÄ sind identisch!